SRTour Steuer- und RechtsBrief Touristik

Vorsicht bei Änderungsvorbehalten im Katalog

Pauschalreiserecht

Soweit Reiseveranstalter Änderungsvorbehalte in ihre Katalogbeschreibungen aufnehmen, sind damit nicht selten rechtliche Risiken verbunden. So gehen Klauselzweideutigkeiten immer zu Lasten des AGB-Verwenders. Nach einer neuen Gerichtsentscheidung sind außerdem Änderungsvorbehalte bei der konkreten Programmbeschreibung mit Vorsicht zu behandeln.

Seiten 18 - 20

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.10.2008.018