Vorsicht bei Änderungsvorbehalten im Katalog
Pauschalreiserecht
Soweit Reiseveranstalter Änderungsvorbehalte in ihre Katalogbeschreibungen aufnehmen, sind damit nicht selten rechtliche Risiken verbunden. So gehen Klauselzweideutigkeiten immer zu Lasten des AGB-Verwenders. Nach einer neuen Gerichtsentscheidung sind außerdem Änderungsvorbehalte bei der konkreten Programmbeschreibung mit Vorsicht zu behandeln.
Seiten 18 - 20
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.10.2008.018