Voller Vorsteuerabzug aus Bewirtungskosten Reaktion des BMF
Unter Hinweis auf die aktuelle BFH-Rechtsprechung, wonach betrieblich veranlasste Bewirtungskosten generell zum Vorsteuerabzug berechtigen und die bisherigen Beschränkungen nach § 15 Absatz 1a Nummer 1 UStG nicht mit EU-Recht vereinbar sind, hat das BMF reagiert (Schreiben vom 23.6.2005, Az: IV A 5-S 7303 a- 18/05).
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