Vermittlung von Kreuzfahrten Wie sind die Provisionen zu versteuern?
Reiseleistungen mit Kreuzfahrt- und Kabinenschiffen können in sehr unterschiedlicher Form erbracht werden. Weil die Vermittlung solcher Reisen durch Reisebüros umsatzsteuerrechtlich nach der vermittelten Leistung zu beurteilen ist (§ 3a Absatz 2 Nummer 4 Umsatzsteuergesetz [UStG]), ergeben sich erhebliche Beurteilungsprobleme.
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