SRTour Steuer- und RechtsBrief Touristik

Verkauf von Eintrittskarten – Differenzbesteuerung nicht anwendbar

Zwischen Bund und Ländern ist eine einheitliche Rechtsauffassung abgestimmt worden, wonach der Weiterverkauf von Eintrittskarten durch so genannte Ticket-Service-Agenturen umsatzsteuerlich nicht in den Anwendungsbereich der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG fällt.

Seiten 9 - 10

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.12.2005.009