SRTour Steuer- und RechtsBrief Touristik

Verdeckte Gewinnausschüttung – Reiseaufwendungen zu Gunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers

Bei der Verbuchung von Reiseaufwendungen im Betrieb sind zwei Aspekte abzuwägen: Entsprechen die Reisen weitaus überwiegend dem betrieblichen Interesse – wie zum Beispiel Geschäfts- oder Dienstreisen mit einem unmittelbaren betrieblichen Anlass – oder berühren die Reisen in nicht nur untergeordnetem Umfang private Reiseinteressen der Teilnehmer?

Seiten 13 - 15

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