Verdeckte Gewinnausschüttung Reiseaufwendungen zu Gunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers
Bei der Verbuchung von Reiseaufwendungen im Betrieb sind zwei Aspekte abzuwägen: Entsprechen die Reisen weitaus überwiegend dem betrieblichen Interesse wie zum Beispiel Geschäfts- oder Dienstreisen mit einem unmittelbaren betrieblichen Anlass oder berühren die Reisen in nicht nur untergeordnetem Umfang private Reiseinteressen der Teilnehmer?
Seiten 13 - 15
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