Verdeckte Gewinnausschüttung Mehrfachbesteuerung droht
Sofern Reiseunternehmen in der Rechtsform einer GmbH oder AG betrieben werden und Vergütungen der Gesellschaft (zum Beispiel Gehälter, Mieten) in der Einkommensteuer-Veranlagung von Gesellschaftern zu erfassen sind, kann es nach aktueller Rechtsauffassung des BFH zu einer überhöhten Besteuerung kommen.
Seiten 12 - 13
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