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Verdeckte Gewinnausschüttung? – Bei „Zweit-Pkw“ darf private Kfz-Nutzung nicht unterstellt werden

Steht dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ein Dienst-Pkw zur Verfügung, der nicht für private Fahrten verwendet werden darf, so darf das Finanzamt auch ohne Führung eines Fahrtenbuchs nicht eine private Nutzung des Fahrzeugs unterstellen.

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