Verbindliche Auskunft: Neue Gebührenpflicht verfassungsgemäß
Seit dem 1.1.2007 ist die Erteilung verbindlicher Auskünfte im Besteuerungsverfahren gebührenpflichtig. Die Finanzverwaltung agiert jedenfalls dann, wenn eine Auskunft tatsächlich erteilt und nicht wie in einer Vielzahl von Fällen aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt wird quasi als Berater des Steuerpflichtigen und setzt in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Bedeutung der Anfrage oder auf Zeitbasis eine Gebühr fest, und zwar ohne Umsatzsteuerausweis.
Seiten 16 - 18
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.09.2008.016