Untervermittlungsleistungen bleiben steuerfrei BMF verlängert Nichtbeanstandungsregelung
Die Frage, ob die Tätigkeit von Untervermittlern im Rahmen der Kreditvermittlung nach § 4 Nummer 8b bis 8g UStG steuerfrei sein kann, ist weiterhin streitig. Gegen das Urteil des BFH vom 9. Oktober 2003 (Az: V R 5/03, Abruf-Nr. 032589) wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt.
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