Umsatzsteuerbare Vermittlungsleistungen Grundstücksbelegenheit vorrangig?
Vermittlungsleistungen von Reisebüros sind umsatzsteuerbar, also im Inland der Umsatzsteuer zu unterwerfen, wenn die vermittelte Leistung im Inland bewirkt wird (§ 3a Absatz 2 Nummer 4 UStG). Sondervorschriften gelten aber bei Vermittlungsleistungen
im Zusammenhang mit einem Grundstück (§ 3a Absatz 2 Nummer 1 UStG),
in Verbindung mit so genannten Katalogleistungen (§ 3a Absatz 4 Nummer 10 UStG) und
für Reiseveranstalter, soweit diese der Besteuerung nach § 25 UStG unterliegen (§ 3a Absatz 1 UStG).
Seiten 9 - 10
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.07.2005.009