Umsatzsteuer nach EU-Osterweiterung Neue Reformansätze der EU-Kommission
Die Besteuerungsregeln der 6. EG-Richtlinie werden in den zehn neuen Gemeinschaftsstaaten bislang nur unvollkommen und mit vielen Ausnahmen umgesetzt. Zur gleichen Zeit werden auf EU-Ebene schon wieder grundlegende Systemänderungen diskutiert. Beispielsweise mit einem Konsultationspapier zum Ort der Dienstleistungen an nicht steuerpflichtige Personen, also zur Steuerbarkeit sonstiger Leistungen an Endverbraucher. Dazu rechnen auch die B2C-Leistungen der Tourismusindustrie.
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