Umsatzsteuer: Airlines als Reiseveranstalter Leistungsträger im Visier der Margensteuer
Die Umsatzbesteuerung der von Airlines erbrachten Flugleistungen im Bereich Passage und Cargo schien bis vor kurzem klar geregelt zu sein: Es handelt sich um regelbesteuerte Fracht- bzw. Passagierbeförderung. Neuerdings aber entwickelt die Finanzverwaltung Denkansätze, Airlines in bestimmten Konstellationen, z. B. bei Zubringerflügen, nach Maßgabe von § 25 UStG zu besteuern. Über diese kritische und zugleich brisante Entwicklung für die Luftfahrtindustrie aber auch für alle anderen touristischen Leistungsträger in den Bereichen Unterbringung, (Land-)Beförderung und Restauration informiert dieser Beitrag.
Seiten 15 - 18
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