Übernachtungsleistungen kein Vertrauensschutz für Vorsteuerabzug
Für Übernachtungsleistungen von Arbeitnehmern ist seit dem 1.4.1999 ein Vorsteuerabzug aus Rechnungen nur möglich, wenn die Rechnung auf den Unternehmer ausgestellt wurde. Dies ergibt sich aus § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG und findet seine europarechtliche Entsprechung in Art. 178 Buchst. a i.V.m. Art. 226 Nr. 5 Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL).
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