Tonnagesteuer: Gesetzesänderung in Irland mit Auswirkungen auf den Kreuzfahrtstandort Deutschland?
Die sog. Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG ist eine Sonderform der Gewinnermittlung beim Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr. Sie erlaubt eine pauschale Ermittlung des Gewinns und bietet ein Flat-Tax-Regime auf der Basis durchschnittlicher Gewinne pro Betriebstag und Nettoraumzahl (jeweils volle 100 Nettotonnen).
Seiten 11 - 12
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