Termin 30. Juni 2006 Service-Entgelte umsatzsteuerpflichtig
Das BMF hat seine Entscheidung offenbar endgültig getroffen: Besteuerung der Service-Entgelte für die Vermittlung grenzüberschreitender Flugbeförderungen im Umfang des Inlandsstreckenanteils ab 1. Juli 2006. Von der Parlamentarischen Staatssekretärin im BMF wurde diese Entscheidung bestätigt mit der Begründung, dass nach Gemeinschaftsrecht keine Alternative zu erkennen sei.
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