SRTour Steuer- und RechtsBrief Touristik

Streiks bei Fluggesellschaften – vom Reisenden ohne weiteres hinzunehmen?

Immer wieder ist der Linienflugverkehr durch Streikmaßnahmen des eigenen Personals der Fluggesellschaften, ihrer Piloten, ihres Bodenpersonals oder Kabinenpersonals betroffen: Der veröffentlichte Flugplan wird durch Notflugpläne ersetzt, Flüge werden annulliert, Passagiere trotz OK-Tickets nicht befördert. Haben Reisende das klaglos hinzunehmen?

Seiten 19 - 20

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