SRTour Steuer- und RechtsBrief Touristik

Steuertermine 2006 – Schonfrist nutzen und bares Geld sparen

Clevere Steuerzahler begleichen ihre Steuern nicht, wenn sie eigentlich fällig sind (Steuertermin), sondern nutzen die gesetzlich gewährte dreitägige Zahlungs-Schonfrist. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, darf die Zahlung sogar am nächsten Werktag erfolgen. Damit Sie Ihre Zahlungstermine im Griff haben, haben wir für Sie die wichtigsten Termine in einem Steuerkalender zusammengefasst.

Seiten 15 - 17

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.12.2005.015