SRTour Steuer- und RechtsBrief Touristik

Steuerbefreiung für die Seeschiffahrt – „Betreiber“ endlich definiert

Umsätze, die unmittelbar an Betreiber eines Seeschiffs – oder an die Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger – bewirkt werden, sind, und zwar ohne dass der Vorsteuerabzug aus Gemeinkosten beeinträchtigt wäre, steuerfrei (vgl. §§ 4 Nr. 2, 8 Abs. 1 UStG). Über die geänderte Rechtsauffassung der Finanzverwaltung in Bezug auf mittelbare Vorstufenumsätze, die ab 1.1.2008 nicht länger steuerbefreit sind, hatten wir bereits in SRTour 04/2008 S. 1 berichtet. Jedenfalls für die Lieferung von Seeschiffen gilt die Umsatzsteuerbefreiung für Vorstufenumsätze weiterhin (vgl. BMF-Schreiben vom 24.1.2008, Az.: V A 6 – S-7155a/07/0002).

Seite 17

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.11.2009.017