Sportfahrertraining im In- und Ausland
Die Tourismuswirtschaft produziert immer wieder neue Vertriebsideen und damit Fallgestaltungen, deren umsatzsteuerliche Einordnung kompliziert ausfallen kann. Beispielsweise gilt dies für die Veranstaltung von Sportfahrerlehrgängen im In- und Ausland mit dem nachfolgend zugrunde gelegten Mustersachverhalt.
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