Service-Entgelte für Flugvermittlung Neuer Erlass aus Bayern zu Überflügen und Regie-Aufschlag
Reisebüros und Verbände haben die Umsatzsteuerpflicht von Service-Entgelten für die Vermittlung grenzüberschreitender Flüge zur Kenntnis nehmen müssen (Schreiben des Bundesfinanzministeriums [BMF] vom 30.3.2006, Az: IV A 5 S 7200 13/06; Ausgabe 10/2006, Seite 8). Das Schreiben des BMF, das ein bürokratisches Monstrum ist, bei dem die Verwaltungskosten das Steueraufkommen deutlich überschreiten dürften, beginnt seine Wirkung zu entfalten.
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