Seminare, Fachtagungen und Studienreisen Margenbesteuerung zum ermäßigten Steuersatz
Die Steuerbefreiungsvorschriften für Leistungen der Weiterbildung
§ 4 Nummer 22a UStG für Vorträge, Kurse etc. von Volkshochschulen, Vereinen, Verbänden, Stiftungen als Träger von Weiterbildungsmaßnahmen und
§ 4 Nummer 23 UStG für Beherbergungs- und Beköstigungsleistungen an Jugendliche
gaben der OFD Rheinland Veranlassung, Umsatzsteuerfragen in Verbindung mit Seminaren, Fachtagungen und Studienreisen zu untersuchen (OFD Rheinland, Verfügung vom 6.2.2006, Az: S 7419 1000 St 4, DB 2006, 362). Einige Aussagen der OFD haben grundsätzliche Bedeutung für die Umsatzbesteuerung von touristischen Leistungen.
Seiten 14 - 16
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.05.2006.014