Rückwirkende Änderung der Margenermittlung?
Aus der Betriebsprüfung eines veranstaltenden Reisebüros stammt die Frage, ob nachträgliche Änderungen im Wertansatz von Reiseeinnahmen oder Reisevorleistungen
■ grundsätzlich eine Berichtigung von Margenermittlungen früherer Jahre erfordern oder
■ im laufenden Jahr als Änderungen der Besteuerungsgrundlage erfasst und aufgezeichnet werden können.
Seiten 7 - 8
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.04.2008.007