Risiko der Steuerhinterziehung bei abweichender Rechtsauffassung
Ein fast ewiger Widerspruch, der jedem Steuerberater geläufig ist: Einerseits soll im betreuten Unternehmen kein Sachverhalt als Steuerverkürzung zu beurteilen sein. Andererseits verlangt der Wettbewerb, dass steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten so weit wie möglich ausgenutzt und praktiziert werden.
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