Reisevorleistungen vermeiden Agenturausflüge als Vermittlungsleistungen
Ein Reisebüro möchte Gruppenreisen nach Griechenland und in die Türkei organisieren und fragt an,
■ wie Ausflüge vor Ort umsatzsteuerlich zu behandeln bzw. ob diese in Deutschland steuerpflichtig sind,
■ ob die Besteuerung des Reiseleitereinsatzes von Deutschland aus dadurch zu vermeiden ist, dass die entsprechenden Mitarbeiter Honorarverträge mit örtlichen Agenturen abschließen.
Seiten 7 - 8
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.08.2007.007