Reisebüro-Erwerb Geschäftswert oder Kundenstamm?
Reisebüros sind regelmäßig nur mit einem geringen Anlagevermögen ausgestattet. Überwiegend werden Verkaufsräume angemietet. Wenn anlässlich der Veräußerung solcher Betriebe über den Buchwert hinausgehende Mehrwerte gezahlt werden, sind daher immaterielle Werte anzunehmen. Der Erwerber hat diese entweder als Geschäftswert des übernommenen Betriebs oder als immaterielles Wirtschaftsgut Kundenstamm zu bilanzieren.
Seiten 15 - 16
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.11.2005.015