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Regelmäßige Arbeitsstätte eines Piloten – Keine Dienstreise zum Stammflughafen

Dass die regelmäßige Arbeitsstätte eines Piloten das Flugzeug ist, liegt auf der Hand. Streitig war bis vor kurzem, ob Fahrten zum Stammflughafen, zum Beispiel im Rahmen von Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen, mit erhöhten Kilometersätzen für Dienstreisen bei den Werbungskosten berücksichtigt werden konnten.

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