Rechtssicherheit geht vor Keine Option auf Vorbehalt der Nachprüfung
Abgabenordnung
Besteht endgültige Rechtssicherheit oder Teilhabe an positiven Entwicklungen des Steuerrechts nach Ergehen eines Steuerbescheids? Mit Urteil vom 18.12.2007 (Az.: 2 K 2211/06) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass das Finanzamt nicht verpflichtet ist, einen Steuerbescheid auf Wunsch des Steuerpflichtigen in vollem Umfang änderungsfähig zu belassen.
Seiten 16 - 17
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.10.2008.016