Rechte bei Flugausfällen aufgrund von Vulkanasche nicht so weitgehend, wie das Bundesministerium der Justiz (BMJ) meint
Im Zusammenhang mit der Vulkanaschewolke hat das BMJ mit der Pressemitteilung vom 21.4.2010 einen Überblick zum Anwendungsbereich der Fluggastrechte-Verordnung, zum Flugausfall bei Nur-Flug sowie zum Flugausfall bei Pauschalreise gegeben und hierzu eine Reihe von Beispielsfällen gebracht (in der Vorausgabe SRTour 5/2010 wurde berichtet). Demnach sollten Reisende anteilig an Vorbereitungskosten des Reiseveranstalters beteiligt werden können dem ist zu widersprechen.
Seiten 19 - 20
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.06.2010.019