SRTour Steuer- und RechtsBrief Touristik

Pauschalversteuerung für Sachleistungen 2007/2008 – 28.2.2009 als Ausschlussfrist?

Seit dem 1.1.2007 besteht die gesetzliche Möglichkeit, Sachzuwendungen, die Unternehmen der Tourismusindustrie ihren Kunden und/oder Mitarbeitern gewähren, pauschal mit 30% Lohnsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und pauschaler Kirchensteuer) zu versteuern. Für den Empfänger dieser Zuwendung hat die Pauschalierung abgeltende Wirkung.

Seiten 9 - 10

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.04.2009.009