Online-Portal: Vermittler oder Reiseveranstalter?
Es ist schon im klassischen Reisebürovertrieb manchmal schwierig zu erkennen und abzugrenzen, ob ein Reisebüro im Einzelfall wirklich nur als Reisemittler agiert oder schon im Sinne von § 651a Abs. 1 BGB seinen Kunden in eigener Verantwortung ein Reisepaket schnürt und somit Reiseveranstalter ist. Die gleichen Abgrenzungsprobleme ergeben sich aus dem Auftritt der Internet-Portale. Immerhin wird inzwischen schon jede zehnte Reise im Internet gebucht, mit steigender Tendenz. Es fragt sich also: Welche Rechtsstellung haben Internet-Reiseportale eigentlich?
Seiten 19 - 20
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