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Neue EU-Verordnung – Pflicht zur Unterrichtung über die Identität der eingesetzten Fluggesellschaft

Nach dem Flugzeugunglück in Sharm-El-Sheikh Anfang 2004 zeigte sich, dass erhebliche Defizite beim Austausch sicherheitsrelevanter Informationen zwischen den europäischen Luftverkehrsbehörden bestanden. Zusätzlich wurde gefordert, dass Fluggäste über die Identität des befördernden Unternehmens rechtzeitig unterrichtet werden. Dadurch sollte die Transparenz erhöht und die Fluggesellschaften sollten veranlasst werden, mehr für die Sicherheit ihrer Flugzeuge zu tun.

Die EU-Kommission hat daraufhin mit ungewohnter Schnelligkeit reagiert und die Verordnung (EG) Nummer 2111/2005 vom 14. Dezember 2005 verabschiedet. Sie ist am 16. Januar 2006 EU-weit in Kraft getreten. Folgende Punkte sollten Sie kennen.

Seiten 18 - 20

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