SRTour Steuer- und RechtsBrief Touristik

Navigationsgerät gilt als Sonderausstattung des Firmenwagens

Die Reiseveranstalter-Insolvenzversicherung (§ 651k BGB) umfasst keine Gewährleistungsansprüche, die nach abgeschlossener Reise wegen einer erst danach eingetretenen Insolvenz nicht durchgesetzt werden können.

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