Leseranfrage zu geteilter Provisionszahlung Umsatzsteuer-Gutschrift als Erlös?
Ein Leser hat folgende Anfrage an die Redaktion gestellt: Unser Reisebüro erhält von einigen Reiseveranstaltern ,geteilte Provisionszahlungen. Das heißt: Die Provisionszahlungen sind nur zum Teil (85 oder 70 Prozent) umsatzsteuerpflichtig. Die Vergütungen für den umsatzsteuerpflichtigen Anteil haben wir gewinnwirksam auf einem Erlöskonto verbucht, ohne dafür Umsatzsteuer abzuführen.
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