SRTour Steuer- und RechtsBrief Touristik

Leseranfrage zu „geteilter Provisionszahlung“ – Umsatzsteuer-Gutschrift als Erlös?

Ein Leser hat folgende Anfrage an die Redaktion gestellt: „Unser Reisebüro erhält von einigen Reiseveranstaltern ,geteilte Provisionszahlungen‘. Das heißt: Die Provisionszahlungen sind nur zum Teil (85 oder 70 Prozent) umsatzsteuerpflichtig. Die Vergütungen für den umsatzsteuerpflichtigen Anteil haben wir gewinnwirksam auf einem Erlöskonto verbucht, ohne dafür Umsatzsteuer abzuführen.

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