Leistungsort umstritten Doppelbesteuerung von Restaurationsleistungen
Einem aufmerksamen (fachkundigen) Leser ist der Hinweis auf eine Formulierungsschwäche in unserer Ausgabe 11/2005, Seite 2, zu verdanken. Zum Schluss unserer kritischen Anmerkungen hatten wir darauf hingewiesen, dass der Leistungsort von EU-Hotelplätzen in der Schweiz liegen kann, wenn eine in der Schweiz ansässige Gesellschaft diese anbietet. Gemeint war eigentlich, dass der Leistungsort von EU-Restaurationsleistungen in der Schweiz liegt, sofern ein schweizerischer Unternehmer diese im eigenen Namen ein- und verkauft.
Seiten 6 - 8
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.01.2006.006