SRTour Steuer- und RechtsBrief Touristik

Kleinunternehmer mit stark schwankenden Umsätzen (§ 19 Abs. 1 UStG)

Umsatzsteuer wird gem. § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG nicht erhoben, wenn der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 € nicht übersteigen wird – so lautet die gemeinhin bekannte Grundregel des Umsatzsteuergesetzes. Eine aktuelle Verfügung aus der Finanzverwaltung gibt Anlass, die Besteuerung der „Mini-Unternehmer“ grundsätzlich darzustellen.

Seiten 16 - 17

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.08.2008.016