Kleinunternehmer mit stark schwankenden Umsätzen (§ 19 Abs. 1 UStG)
Umsatzsteuer wird gem. § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG nicht erhoben, wenn der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 nicht übersteigen wird so lautet die gemeinhin bekannte Grundregel des Umsatzsteuergesetzes. Eine aktuelle Verfügung aus der Finanzverwaltung gibt Anlass, die Besteuerung der Mini-Unternehmer grundsätzlich darzustellen.
Seiten 16 - 17
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