Kein Steuerabzug bei Cross-Border Airline-Leasing
Der BFH hat entschieden, dass das Vermieten eines in die Luftfahrzeugrolle eingetragenen Flugzeugs ohne Sonderleistungen des Vermieters wie bei im Schifffahrtsregister eingetragenen Schiffen regelmäßig zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen führt (Urteil vom 2.5.2000, Az: IX R 71/96, BStBl 2000 II, 467).
Seite 14
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.02.2005.014