Immer wieder Probleme mit dem Sicherungsschein (§ 651k BGB)
Obwohl doch eigentlich § 651k BGB klare Vorgaben zur Insolvenzabsicherungspflicht des Reiseveranstalters macht, zeigen sich in der Praxis immer wieder Rechtsanwendungsprobleme. Insbesondere bei Einschaltung ausländischer Veranstalter besteht eine Umsetzungslücke.
Seiten 18 - 20
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.08.2009.018