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Geldwerter Vorteil – Zinszuschuss ist nicht gleich Arbeitgeberdarlehen

Die für Arbeitgeberdarlehen geltende Vereinfachungsregelung in den Lohnsteuer-Richtlinien ist nicht anwendbar, wenn der Arbeitnehmer ein verbilligtes Darlehen aufnehmen kann, weil der Arbeitgeber der Bank die Zinsdifferenz zahlt. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (Urteil vom 4.5.2006, Az: VI R 67/03; Abruf-Nr. 062045).

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