Gaststättenerlaubnis: Widerruf bei Steuerrückständen
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Urteil vom 17.6.2008 (Az.: 1 K 1956/07.KO, s.u. www.srtourdigital.info/materialien) entschieden, dass eine Gaststättenerlaubnis im Einzelfall widerrufen werden kann, wenn erhebliche Steuerrückstände bestehen.
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