FKM-Regelung Unentgeltliche oder verbilligte Mitarbeiterflüge
Gewährt eine Fluggesellschaft ihren Arbeitnehmern oder den Arbeitnehmern anderer Unternehmer (zum Beispiel Reisebüros oder -veranstalter) verbilligt oder unentgeltlich Flüge, gehört der geldwerte Vorteil aus der Nutzung der Flüge zum Arbeitslohn des jeweiligen Arbeitnehmers. Zur vereinfachten Ermittlung des geldwerten Vorteils erlaubt die Finanzverwaltung, die Flugkilometerregelung (FKM-Regelung) anzuwenden. Für die Jahre 2007 bis 2009 sind neue Sachbezugswerte veröffentlicht worden (gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 1.12.2006).
Seiten 13 - 14
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.04.2007.013