Finanzamt beanstandet Nepal-Reisen
Eine aktuelle Außenprüfung der Finanzverwaltung hat dem Veranstalter von Nepal-Rundreisen einen gehörigen Schrecken eingejagt. Weil der Inhaber des Einzelunternehmens die Gruppenreisen nicht nur organisiert, sondern auch als Reiseleiter abgewickelt hatte, sollte er erhebliche Umsatzsteuer-Nachzahlungen leisten.
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