Ermäßigter Steuersatz für Fingerfood
Der Verkauf von Fingerfood in einem Kino unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%, so hat der BFH in seinem Urteil vom 18.2.2009 (Az.: V R 90/07) kürzlich entschieden. Die Ausgabe von erwärmtem Popcorn, Nachos, Hot Dogs, Süßigkeiten und Eis stellt demnach insoweit eine Lieferung von Nahrungsmitteln im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG dar.
Seiten 10 - 11
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