Ermäßigter Steuersatz für die Gastronomie - kommt er oder kommt er nicht?
Die Mehrwertsteuersystem-Richtlinie regelt, dass die EU-Mitgliedstaaten in nationaler Eigenverantwortung einen ermäßigten Umsatzsteuersatz für bestimmte Lieferungen und Leistungen einführen dürfen, die in einem speziellen Anhang zur Richtlinie (ehemals Anhang H der 6. EG-Richtlinie, nunmehr Anhang III) aufgeführt sind. Diese Liste bezeichnet ausdrücklich Beherbergungsumsätze, jedoch nicht Restaurations- bzw. Gastronomieumsätze.
Seiten 15 - 16
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.02.2009.015