Einzahlungen der Kunden auf den Reisevertrag Durchlaufende Posten im Reisebüro
In Ausgabe 4/2005, Seite 10, haben wir festgestellt, dass durchlaufende Posten im Reisebüro (die Einzahlungen der Kunden auf den Reisevertrag und deren Weiterleitung an Leistungsträger) nach ertragsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Grundsätzen
nicht buchhalterisch zu erfassen und nicht zu bilanzieren sind und
im Regelfall nicht zu Betriebseinnahmen oder -ausgaben führen können (Ausnahmefall: Belastung durch Nichtzahlung eines Kunden bei Verstößen gegen den Agenturvertrag).
Seiten 12 - 14
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.07.2005.012