SRTour Steuer- und RechtsBrief Touristik

DRV-Statement – Votum für die Margensteuer

Seit Einführung der Margenbesteuerung ist unstrittig, dass diese Sonderbesteuerungsform für Reiseleistungen ein Glückstreffer für die Tourismuswirtschaft war. Stark ausgeprägte Vereinfachungseffekte (ohne Rechnungsbearbeitung für Vorsteuerabzug oder -vergütung bei Reisevorleistungen), eine nach dem Leistungsverbrauch ausgerichtete Steuerverteilung auf Incoming- und Outgoing-Staaten und die steuerliche Registrierung an nur einem Ort (§ 3a Absatz 1 UStG, Unternehmenssitz) sind unbezahlbare Vorzüge des Systems.

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