Doppelbesteuerung bei Drittlands-Handling-Fees abgewendet
Über die drohende Doppelbesteuerung bei Handling Fees, die von im Drittlandsgebiet ansässigen Agenturen an deutsche Reiseveranstalter ab dem Jahr 2010 berechnet werden, hatten wir bereits in SRTour 03/2009 S. 12 ff., 09/2009 S. 10 ff. und zuletzt in 10/2009 S. 7 ff. ausführlich berichtet. Kurz gesagt bestand die Gefahr, dass typische Zielgebietsagenturen ihre Handling Fees weiterhin brutto fakturieren, weil beispielsweise ein an die Vorgaben des EU-Steuerrechts nicht gebundener türkischer Fiskus weiterhin lokale Umsatzsteuer erhebt und die deutschen Reiseveranstalter nach der allgemeinen Grundlage für B2B-Leistungen zusätzlich auf diesen Bruttobetrag noch 19% deutsche Umsatzsteuer hätten abführen müssen (Reverse Charge). Diese Gefahr ist nun gebannt, da das BMF auf die begründeten Einwände des Deutschen ReiseVerbands (DRV) mit Schreiben vom 8.12.2009 (Az.: IV B 9 - S 7117/08/10001) reagiert hat.
Seiten 9 - 11
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.SRTourdigital.de/SRTOUR.01.2010.009