Dauercamping umsatzsteuerfrei
Der BFH entschied kürzlich, dass die langfristige Vermietung von als Campingplätze erschlossenen Grundstücken nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist und diese Befreiung des deutschen UStG nicht Art. 13 Teil B Buchst. b Nr. 1 der 6. EGRL verletzt (Urteil vom 13.2.2008, Az.: XI R 51/06, abrufbar unter www.srtourdigital.info/materialien.html).
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