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Bewertungswahlrecht für Arbeitgeber-Rabatte – Arbeitnehmerfreundliches Urteil des BFH

Der Bundesfinanzhof (BFH) räumt ein Bewertungswahlrecht bei der verbilligten Abgabe von Arbeitgeber-Leistungen an Arbeitnehmer ein. Solche Vorteile können wahlweise nach § 8 Absatz 2 (Vergleichsmaßstab günstigster Vergleichspeis am Markt) oder nach § 8 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG, Vergleichsmaßstab Angebots- oder Endpreis) bewertet werden (Urteil vom 5.9.2006, Az: VI R 41/02; Abruf-Nr. 062992).

Seiten 13 - 15

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