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Bewertungswahlrecht bei Arbeitgeberrabatten – Finanzverwaltung gewährt Ruhen des Verfahrens

Der Bundesfinanzhof hat vor einem Jahr entschieden, dass bei verbilligter Abgabe von Leistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer ein Bewertungswahlrecht besteht (Urteil vom 5.9.2006, Az: VI R 41/02; Abruf-Nr. 062992): Die Vorteile können wahlweise anhand des Vergleichsmaßstabs

„günstigster Vergleichspreis am Markt“ (§ 8 Absatz 2 Einkommensteuergesetz [EStG]) oder

Angebots- bzw. Endpreis (§ 8 Absatz 3 EStG) bewertet werden.

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