Bewertungswahlrecht bei Arbeitgeberrabatten Finanzverwaltung gewährt Ruhen des Verfahrens
Der Bundesfinanzhof hat vor einem Jahr entschieden, dass bei verbilligter Abgabe von Leistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer ein Bewertungswahlrecht besteht (Urteil vom 5.9.2006, Az: VI R 41/02; Abruf-Nr. 062992): Die Vorteile können wahlweise anhand des Vergleichsmaßstabs
günstigster Vergleichspreis am Markt (§ 8 Absatz 2 Einkommensteuergesetz [EStG]) oder
Angebots- bzw. Endpreis (§ 8 Absatz 3 EStG) bewertet werden.
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