Beurteilungsspielräume für Arbeitgeber-Rabatte
Es waren die den Arbeitnehmern von Automobilherstellern gewährten Jahreswagen-Rabatte, mit denen die Rabattbesteuerung im deutschen Steuerrecht ihren Anfang nahm, ab 1990 unter Berücksichtigung eines Rabattfreibetrags (damals 2.400 DM, heute 1.080 p.a.), der in der Touristik verhängnisvolle Wirkungen hatte. Weil die Reisebüro-Mitarbeiter im Gegensatz zu den Arbeitnehmern der Leistungsträger nicht in den Genuss des Rabattfreibetrags kamen, wurden Rabattvorteile in der Touristik unterschiedlich bewertet. Erst ab 1996 konnte eine Korrektur bis zur Höhe der Reisebüro-Provision erreicht werden. Nun sieht es so aus, dass wiederum die Jahreswagen-Rabatte den Anlass für ein Umdenken bei der Bewertung der Rabattvorteile gegeben haben.
Seiten 10 - 13
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